Psychologische Gutachten im Familienrecht
Unsere Praxis für rechtspsychologische Gutachten arbeitet im Auftrag von Gerichten. Wir erstellen ausschließlich gerichtliche Gutachten und bieten keine Privatgutachten an.
Als Sachverständige im Familienrecht liegt unser Fokus auf der fundierten und transparenten Beantwortung von Fragestellungen, die sich mit der elterlichen Sorge, dem Umgang oder der Erziehungsfähigkeit befassen. Dabei orientieren wir uns stets am Wohl des Kindes und an einer möglichst geringen Belastung aller Beteiligten.
Unsere Arbeit basiert auf wissenschaftlich anerkannten Methoden und umfasst eine umfassende Aktenanalyse, psychodiagnostische Gespräche sowie bei Bedarf weitere testpsychologische Verfahren. Unser Vorgehen ist transparent, objektiv und nachvollziehbar, um eine solide Grundlage für die gerichtliche Entscheidungsfindung zu schaffen.
Kontaktieren Sie uns
Bitte sagen Sie bei Unpässlichkeit mindestens 24 Stunden vor Ihrem Termin ab, bzw. vereinbaren Sie einen anderen Termin.
Wir bieten keine psychotherapeutische Behandlung in der Praxis an.
In dringenden psychologischen Fällen stehen Ihnen die folgenden Notdienste telefonisch zur Verfügung
Ärztlicher Notdienst: 116 117 
Bundeswehrzentralkrankenhaus: 0261. 281-89 
Katholisches Klinikum Marienhof: 0261. 496-0 
Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein Kemperhof: 0261. 499-0
Unsere Rechtsgebiete
Verfahrensbeistandschaft
Der Verfahrensbeistand wird zu Beginn des Verfahrens durch das Gericht bestellt. Die Aufgabe ist es, die Interessen, Wünsche und Bedürfnisse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zu vertreten. Dafür findet im Vorfeld mit dem Kind und den Eltern, manchmal auch mit anderen Bezugspersonen (wie Lehrer oder Erziehern) ein Gespräch statt. Diese Informationen fließen in eine Stellungnahme an das Gericht. Kommt es während des Gerichtsverfahrens zu einer Anhörung des Kindes, wird das Kind durch den Verfahrensbeistand zu dem Gespräch begleitet. Abschließend wird mit dem Kind der Gerichtsbeschluss besprochen.
Sachverständigengutachten
Als Sachverständige erstellen wir familienpsychologische Sachverständigengutachten auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung aktueller Richtlinien zur Gutachtenerstellung des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) zu gerichtlichen Fragestellungen im Bereich Trennung und Scheidung (z.B. zum Bereich Umgang, Lebensmittelpunkt o.ä.), sowie im Bereich der elterlichen Erziehungsfähigkeit, beispielsweise in Fragen der Gefährdung des Kindeswohls (gemäß §1666 BGB).
Privatgutachten (sog. Parteigutachten) werden grundsätzlich nicht erstellt.
Familienpsychologische Beratung
Im Anschluss an eine Begutachtung und nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens besteht die Möglichkeit mit den betroffenen Eltern einen Beratungsprozess in der Praxis zu beginnen. Während der Begutachtung oder des gerichtlichen Verfahrens ist es zu einer Einigung gekommen, mit der alle Beteiligten zufrieden sind. Jedoch ist es manchmal schwierig, diese im Alltag umzusetzen und zu leben. Eine Beratung im Anschluss an den Begutachtungsprozess bietet den Vorteil, dass die jeweiligen Familienmitglieder und die Problematiken innerhalb der Familie bekannt sind. Dadurch ist es möglich, direkt konzentriert in den Beratungsprozess einzusteigen, ohne zunächst eine Anamnese durchzuführen und so an der gemeinsamen Elternverantwortung zu arbeiten.